Offiziell gelten die neuen „Ableitbedingungen für Abgase“ gemäß §19 der 1. BImSchV seit Januar 2022 – mit Übergangsfrist bis Ende Juni. Die ist nun auch verstrichen. Jetzt zeichnet sich zunehmend für die Praxis ab, was geht und was nicht – und wo noch Fragen offenbleiben.
Interessante Facts dazu lesen Sie in der neuen Ausgabe 9/2022 von KACHELOFEN & KAMIN.